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Forfaitierung

Forfaitierung ist nicht gleichzusetzen mit Factoring. Unter Forfaitierung wird der Ankauf von später fällig werdenden Forderungen aus Warenlieferungen und Dienstleistungen - i. d. Regel aus Exportgeschäften - unter Verzicht auf das Rückgriffsrecht auf vorherige Forderungseigentümer verstanden. Ausgangsbasis ist die Gewährung eines Lieferantenkredites durch den Exporteur an den Abnehmer von Investitionsgütern, Dienstleistungen, Rohstoffen und Konsumprodukten. Bei der Forfaitierung haftet der Exporteur lediglich noch für Mängel an der gelieferten Ware. Alle anderen Risiken übernimmt der Forfaiteur (das finanzierende Institut).

Die Forfaitierung wird bis heute mit staatlichen Absicherungen kombiniert, da die finanzierende Bank das politische Risiko nicht alleine tragen konnte. Doch haben sich zwei Sachverhalte zum Positiven verändert:

1. die politische Risikosituation in der Welt
Beispielsweise die erfreulichen Entwicklungen in Osteuropa und China.

2. das Angebotsverhalten der privaten Anbieter
Zum Teil sind politische Deckungen im privaten Markt zu erhalten. Daher sind heute verschiedene Ankaufszenarien darstellbar, die mit dem Forfaiteur individuell zu besprechen sind.

Die Vorteile für Sie als Unternehmer

Um eine Forfaitierung nutzen zu können, müssen einige Bedingungen erfüllt sein.

Neben den Bankinstituten haben sich spezielle Forfaitierungsgesellschaften etabliert.

GFL findet für Sie die richtige Gesellschaft zu optimalen Bedingungen.

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