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Bürgschaft / Bankgarantie

Bürgschaften/Garantien sind in vielen Branchen ein Bestandteil von Vertragsverhandlungen. Die klassische Bankbürgschaft wird normalerweise von den Hausbanken herausgelegt. Diese Herauslegung führt aber für Sie zu einer Beschränkung ihrer Kontokorrentlinie. Banken sind im Rahmen von Basel II verpflichtet, herausgelegte Avale zu 100 % auf die bestehende Kreditlinie anzurechnen. Dies führt zu einer massiven Beschränkung der Finanzmöglichkeiten, vor allem bei Laufzeiten von 2-5 Jahren für spezielle Bürgschaftsarten. Daher bieten diverse Versicherungsgesellschaften Bürgschaftslinien an, welche zur Kreditlinienausweitung genutzt werden können. Doch die Erfahrung zeigt, dass auch die Bürgschaftsversicherer unterschiedlichste Geschäftspolitiken verfolgen.

Zur Sicherstellung Ihres Geschäftes ist es strategisch von Bedeutung, die benötigten Linien kurz-, mittel- und langfristig zu strukturieren. Für das Avalgeschäft erscheint es äusserst sinnvoll, eine zielgerichtete Kombination aus Bank- und Versicherungsfinanzierung zu implementieren. Entscheidend für Sie ist es, welche Partner die notwendigen Linien im Zusammenspiel darstellen. GFL findet den für Sie passenden Partner.

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